Gefühlsleben: Ein Blogger nach 2 Abmahnungen und 1 einstweiligen Verfügung
06.10.2007 • Druck • 10x gelesen • Twitter It! •Inhalt und Stil unserer Blogs unterscheiden sich. Wie langweilig wäre es sonst, überhaupt auf diesen “Zug” aufgesprungen zu sein. Man kann also sagen, dass die Blogsphäre zwar kein komplettes und schon gar kein repräsentatives aber dennoch ein Spiegelbild der Gesellschaft sein wird.
Interessant ist, wie fulminant sich manch eine Diskussion über Themen entwickelt, die im “normalen Leben”, zu kurz kommt oder die aus bestimmten Gründen dort so nie geführt würde. Ich denke an Blogs, die, wie vielfach festgestellt worden ist, eine äußerst einseitige, ja geradezu fremdenfeindliche Entwicklung hinter sich gebracht haben. Die überwiegend islamophoben Beiträge sprechen nichts desto trotz eine große Menge Menschen an. Das ist an den Besucherzahlen und sehr vielen Kommentaren festzustellen.
Im Internet äußern sich viele Menschen (vermeintlich) anonym. Sie sind, durchaus aus guten Gründen, nicht bereit, ihre Identität preiszugeben. Manchen ist zwar bewusst, dass ihre wahre Identität aufgedeckt werden kann, wenn ein wirkliches Interesse daran bestehen würde. Aber solche Fälle sind wahrscheinlich doch eher selten.
Die Verantwortung für seine Bloginhalte trägt jeder Blogger persönlich. Der deutsche Gesetzgeber hat mit seiner bekannt akribischen Art und Weise dafür gesorgt, dass Blogger aber auch andere Leute, die Beiträge im Internet veröffentlichen, permanent von möglichen Sanktionen durch die Ritter der Rechtspflege und deren Mandanten bedroht und teilweise sehr systematisch kontrolliert werden. Allein das Impressum, das wohl auch für Blogs inzwischen Pflichtübung ist, sorgt für “eine schnelle Zugriffsmöglichkeit”.
Die schöne neue Welt des Internets
Ein solche Headline kriegt einen komischen Beigeschmack, wenn man erst einmal persönlich von denen eingeholt wurde, die ihren rechtspflegerischen Auftrag strikt zu ihrem persönlichen Vorteil auslegen.
Wie in dem Fall der islamophoben Blogs kann man mir als “Multi-Kulti-Clown” und mehrfach Abgemahnten und vorgestern mit einer “einstweiligen Verfügung” beglückten Blogger vorwerfen, dass ich im einen Fall schlicht neidisch auf deren hohe Besucherzahlen bin und im anderen Fall über ein mangelndes Rechtsverständnis verfüge. Gekauft!
Was bewegt die Bloggerin oder den Blogger dann, wenn sie/er eine Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung bekommen? In meinem Fall ist der Begriff “Depression” bestimmt keine schlechte Zustandsbeschreibung. Auf der einen Seite steht die Wut über die eigene Blödheit (hätte ich doch nicht…). Auf der anderen Seite fühle ich mich nicht nur wirklich unfair und ungerecht behandelt, ich bin auch wütend darüber, dass es bei uns überhaupt möglich ist, Leute in dieser Form persönlich und finanziell unter Druck zu setzen. Natürlich ziehe ich in Betracht, dass ich etwas gemacht habe, was nicht in Ordnung war (das habe ich auch früher immer wieder betont).
Trotzdem dominiert ein anderes Gefühl. Nämlich das, ungerecht behandelt zu werden. Ich fühle mich einem System gegenüber hilflos ausgeliefert, das mir aufgrund der finanziellen Risiken, denen ich ausgesetzt bin, nicht einmal die Chance lässt, so genannte Rechtsmittel einzulegen. Jeder Mensch, der mit solchen Dingen bisher nicht in Berührung kam und demnach über keine “Erfahrung” mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen verfügt, wird bestimmt nachvollziehen können, was ich meine. Man bekommt erst einen Eindruck davon, was das bedeutet, wenn man selbst betroffen ist.
Zuerst stellt man fest, dass keine Rechtsschutzversicherung (in Deutschland) diese Fälle vertritt. Schon da wird angesichts der Erstberatung durch einen Anwalt, für die die Kosten nicht unter 200 Euro liegen, klar, dass man die Abmahn- und Lizenzgebühren am besten gleich überweist. Parallel entwickelte sich bei mir eine Art mentales Fluchtverhalten: Schnell erledigen und ja nichts mehr davon hören.
In meinem Fall bin ich davon jetzt aber weit entfernt. Nach der 2. Abmahnung und der darauf folgenden einstweiligen Verfügung werde ich mich anwaltlich beraten und vertreten lassen. Dabei ist es mir egal, was an Kosten entstehen wird. Hätte ich nicht Rücksicht auf meine Frau und unsere Existenz zu nehmen, würde ich in Betracht ziehen, mich für mein Fehlverhalten, Vergehen, kriminellen Akt ins Gefängnis sperren zu lassen. Auch das kann mir passieren. An dieser Stelle sei nochmals in Erinnerung gerufen, um was es aktuell geht:
Meine erste Abmahnung (Brötchenfoto) hat für einigen Wirbel im Internet gesorgt. Dabei war mein Beitrag sehr klein und übrigens in keinster Weise polemisch. An den lebhaften Diskussionen, die daraus folgten, habe ich mich wenig und eher sehr zurückhaltend beteiligt. Mitte September wurde ich wieder für ein Foto abgemahnt, das ich ein paar Monate vor dem Brötchenfoto in meinem Blog per Hotlink eingebunden hatte. Das Foto eines Bierkruges hatte ich direkt von einer holländischen Website. Ich verlinke das Foto nicht. Das könnte ja ebenfalls verboten sein. Weiß das zufällig jemand? Es ist übrigens auch heute noch dort vorhanden. Der Unterschied zum Originalfoto besteht darin, dass in dem von mir benutzten Fall der obligatorische schwarze Rand nicht vorhanden ist. Die Größe und Daten sind völlig identisch. Entweder hat der Betreiber der holländischen Website irgendeine Verbindung oder dieser hat es ebenfalls unerlaubt benutzt. Nicht einmal das weiß ich.
Für diese 2. Abmahnung habe ich über 600 Euro Gebühren bezahlt. Die Unterlassungserklärung habe ich nicht abgegeben, sondern darauf hinwiesen, dass ich alle Beiträge meines Blogs komplett gelöscht hätte. Hier habe ich über diesen Vorgang ja ebenfalls geschrieben. Damit, so dachte ich, wäre die Sache wirklich ein für allemal erledigt. Schließlich hatte ich auf Anraten meines Anwalts auch im Brötchenfall keine solche Erklärung abgegeben und in einem eigenen Text (vom Anwalt verfasst) erklärt, dass ich das Foto nicht mehr benutzen werde. Im ersten Fall reichte es aus. Im zweiten, obwohl es sich um das gleiche Anwalt- und Mandantenpaar handelte, nicht. Stattdessen erhielt ich die einstweilige Verfügung. Und das, obwohl alle Daten gar nicht mehr vorhanden sind. Mit normalem Menschenverstand wird man da Probleme haben zu folgen.
Übrigens ist das Thema “Abmahnung”, jedenfalls im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung, im Moment scheinbar keines mehr:
abmahnung

Seit 2004 blogge ich und das nicht zu knapp. Meine Name ist Horst Schulte. 55 Jahre habe ich auf dem Buckel. Vielleicht auch ein bisschen deshalb liegt mein Hauptaugenmerk auf so langweiligen Themen wie Politik und Wirtschaft. Aber auch sonst interessiere ich mich für vieles, was um uns herum passiert. Das erkennt man schnell, wenn man einfach mal ein paar meiner Beiträge liest. Ich folge also nicht unbedingt den Empfehlungen der Blog-Gurus, die gern zu einer Festlegung auf ein bestimmtes Thema raten.
bist du dir eigentlich sicher, dass du darüber schreiben darfst, eine einstweilige verfügung erhalten zu haben ;-(
Nein Steffino, bin ich (natürlich :-() nicht! So ist das inzwischen in Deutschland. Ist mir aber egal. Ich habe nicht zitiert. Darum ging es für meine Begriffe, wenn es um die Verletzung irgendwelcher Rechte geht. Ich habe lediglich meine Gefühlslage beschrieben bzw. die Gründe, die hierzu geführt haben.
Bilder darf man nicht klauen und Abmahnungen sollte man ernst nehmen. Könnte man langsam wissen. Aber das macht fastnix – auch zwei andere Blogger sind z. Zt. in der 2. Phase (nach erlassener einstweiliger Verfügung) dieses Lernporzesses.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
@Oktober 6th 2007:
Genau der ist einer von jenen, die sich z. Zt. in diesem Lernprozess befinden. Dabei müsste gerade er es doch wissen, dass man nicht jeden Unsinn vom “fastix” verlinken sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Natürlich. Ein Lernprozess. Ob von den Leuten, die diese Position beziehen, eigentlich schon mal einer überlegt hat, was sie damit nicht nur den Betroffenen sondern diesem Medium und vielleicht sogar dem Demokratieverständnis im Allgemeinen antun? Aber klar. Weshalb wird übrigens diese Praxis, zumindest soweit ich es weiß, in anderen Ländern nicht ebenfalls angewendet? Ist dort die zuständige Lobby nicht stark genug?
@apollon
Auch Urheberrechte stehen unter dem Schutz des Art. 14 GG – das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfGE 31, 229, 231 ff. ).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Urheberrechte sollen auch unter dem Schutz des GG stehen. Die Frage ist wohl nur, wie und zu welchem Zweck sie angewendet werden. Ich habe irgends behauptet, dass man sich im Internet in einem rechtsfreien Raum befindet oder befinden sollte. Persönlich habe ich (im konkreten Fall) meine Lehren gezogen und die Abmahnungen akzeptiert. Nur, obwohl ich alle Daten meines Blogs gelöscht habe (ungefähr 3800 Artikel) kriege ich nun zusätzlich eine einstweilige Verfügung?! Das verstehe ich nicht!
Sie löschen heute und spielen morgen die Sicherung wieder auf. Löschen reicht nicht, man muss sich zur Unterlassung bezüglich der beanstandeten unzulässiger Handlung verpflichten (= Unterlassungserklärung).
Bei bereits begangenen Verletzungshandlungen besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.
Insoweit darf ich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1955, 342; 1959, 544; 1959, 368; 1965,198; 1970, 558; 1972, 550; 1985,155; 1985,937; 1987,748; 1988,699; 1989,432; 1990,367; 1990,617; NJW 1990, 3147; GRUR 1994, XXVII, nur LS; GRUR 1994, 516; WRP 1996,198) verweisen.
Der bloße momen¬tane Wegfall der Störung genügt nicht zur Beseitigung der durch den Eingriff begründeten Wieder¬holungsgefahr. Selbiges gilt auch für die Zusage des Verletzers, von Wiederholun¬gen künftig Abstand zu nehmen. Selbst im dritten Jahr nach der angegriffenen Handlung kann noch eine Erstbegehungsgefahr bestehen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, S. 1254). Die Wiederholungsgefahr wird nur durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Übernahme einer angemessenen Ver¬tragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung ausge¬räumt (BGH GRUR 1955, 390; 1958, 294; 1959, 544; 1970, 558; 1980, 241; 1982, 312,313; NJW 1990, 3147). Der BGH führt aus:
“Nach ständiger Rechtsprechung, kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründe-te Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchs-gegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt.” (BGH NJW 1990, 3147, 3148).
“Die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsge¬fahr kann praktisch nur noch durch Abgabe einer strafbewehrten Unter¬lassungserklärung beseitigt werden.”
(Teplitzky GRUR 1989, 461, 464; der Autor war bekanntlich bis zu seiner Pensionierung Richter am I. Zivilsenat des BGH).
Nicht ausreichend für den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind zum Beispiel die Aufgabe des Geschäfts oder der fraglichen Betätigung, der Übergang in das Liquidationsstadium oder in fremde Hände, das Ausscheiden eines Angestellten aus dem Unternehmen, die Einstellung der Produktion einer Ware, der Ausverkauf eines Artikels, solange nicht jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederau-nahme eines gleichartigen Verstoßes beseitigt ist. (BGH GRUR 76, 579, 583 – Tylosin; BGH GRUR 92, 318, 320 – Jubiläumsverkauf).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Sorry Texte mit C+P übernehmen verursucht hier wohl Smilies.
Hallo,
zu deiner Frage mit dem Link zu der Seite mit dem Bild:
http://www.lexexakt.de/glossar/deeplink.php
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
Die ganze Thematik dürftest bei einer Suche mit dem Begriff “Deeplink” recherchieren können. Ich bin aber aktuell nicht wirklich up-to-date, was die Rspr in diesem Zusammenhang angeht.
VG, Daniel
Dass dies so ist, wusste ich nicht. Und anstatt miteinander zu sprechen, wird lieber gleich das nächste Geschütz aufgefahren. Aber so oder so darf ich mich auf das Argument freuen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Prima, jetzt fühl ich mich gleich besser.
Sorry – so war´s nicht gemeint!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Hallo Horst,
Mein Beileid. Mein Tipp: Tauch in den Untergrund ab. Mit Tor – Wordpress.com und einer email-Adresse bei hushmail.com. Da kriegst du keine Abmahnung. Ich mache das so, es klappt bisher.
Hallo Horst,
erstmal vielen Dank für deine eMail. Mir bleibt die Sprache weg, wozu doch das deutsche Rechssystem
missgebraucht werden kann. Ich hoffe, du lässt sich nicht einschüchtern und bloggst weiter, denn ich finde deinen Blog sehr gut und lese diesen täglich.Mach weiter,
Vincent
Vielen Dank für den Zuspruch und die bestimmt gut gemeinten aufklärenden Hinweise von Herrn Frhr. von Gravenreuth (ich gehe aufgrund der Einlassung zum Thema mal davon aus, dass er es “leibhaftig” gewesen ist).
Ich bitte alle Leserinnen und Leser darum, meinen Beitrag möglichst in euren eigenen Blogs, sofern vorhanden, zu verlinken. Publicity kann nicht schaden, glaube ich. Und ich bin überzeugt davon, dass es viele andere genauso treffen könnte. Man braucht sich nur ein wenig umzusehen und wird zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen. Ich habe schon einige Bloggerinnen und Blogger auf die Gefahr hingewiesen, wenn ich auf Fotos stieß, von denen man sicher davon ausgehen konnte, dass eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen hätte. Also, noch einmal meine Bitte: Verlinkt meinen Beitrag überall, damit in unserer Nachbarschaft keine Fehler mehr vorkommen, die zu ähnlichen Ergebnissen führen, wie die, die mich und meine Frau in diesen Tagen quälen!
Mit großem Interesse habe ich von Ihren Problemen mit den “Abmahn-Heuschrecken” gelesen und kann Ihre Gemütslage sehr gut verstehen.
Das so etwas in Deutschland möglich ist und das die deutsche Justiz hier keinen Riegel vorschiebt, kann einen nur bedenklich stimmen.
Aber irgendwie liegt es ja im Trend. Freie Meinungsäußerung wird eingeschränkt, die Bürgerinnen und Bürger immer mehr ihren Rechten beraubt, der Überwachungsstaat lässt grüßen, u.v.a.m.
Grund genug weiter zu machen?
Ich denke ja. Denn nur wenn sich Menschen wie Sie dieser Entwicklung entgegenstellen, werden wir eine Chance haben, daß sich wieder etwas ändert in diesem Land. Wenn sich viele Menschen anschließen, auf meine Unterstützung können Sie zählen, wird sich etwas ändern.
Die Menschen müssen begreifen, das wir uns nur aus der Klammer befreien können, wenn wir uns vernetzen und uns selbstbewusst denen Gegenüberstellen, die das alles angerichtet und diesen schleichenden Prozess -bewusst- unterstützt haben.
Karlfred Ludwig
Und wieder einmal kann man wunderbar dem “gestressten” Herrn G. nachtracken.
Machen Sie nur fleissig weiter. (H)
Hallo Horst,
also, eine .de Domain und eine E-Mail bei einem deutschen Hoster ist eine Aufforderung zum Abmahnen. Weg mit der Internetseite aus Deutschland, ausländischer Hoster mit Whois-Protect (inkl. Fantasienamen) einzahlen der Gebühren in bar auf irgendeiner Bank (nicht Hausbank) eine Mail bei einem russischen Provider (pochta.ru) o.ä. und danach einen Blog machen (anonym) Neues Outfit, neue Einträge, aber gleiches Gedankengut.
Ergebnis = keine Abmahnungen mehr!
Die Rechtslage in Deutschland lässt was anderes nicht mehr zu. Habe ich auch am eigenen Leib verspürt. Mache aber trotzdem weiter: glasdemokratie.dl.am. Meinungsfreitlich sind wir der ehemaligen DDR schon wieder meilenweit voraus.
Wie bereits in meinem ersten Kommentar in Deinem Blog (Post “Empörte Demokraten” vom 9.10.) angedeutet, möchte ich mich kurz auch zu Deinem Abmahn-Fall äußern…
Was die offensichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen (???) selbst anbelangt… sorry. Hier habe ich eigentlich kein wirkliches Mitleid! Urheberrechte sind Urheberrechte – keine Frage. Auch ich sähe es eher in Ablehnung, wenn jemand meine Bilder (oder auch meine Texte) klaute. Aber ich denke das wurde Dir bishin deutlich genug.
Wo ich allerdings durchaus Verständnis mit Dir habe ist die rabbiate Vorgehensweise mancher “Juristen”, wie ich sie nun einmal Pauschal nennen würde, ohne jeglichen Bezug auf genaue Berufsstandsbezeichnungen nehmen zu wollen. Inwieweit entsprechende Vorwürfe/Abmahnungen und letztendlich die von Dir genannte einstweilige Verfügung tatsächlich bestand haben, wird Dir hier keiner zuverläßig beantworten können. Leider hast Du sämtliche (auch nicht durch Abmahnung betroffene Beiträge?) Deines alten Blog’s gelöscht… es ist also auch kaum für Außenstehende nachvollziehbar, worum es sich in Deinem Blog einmal drehte…
Auch verstehe ich nicht die Äußerungen des ebenfalls kommentierenden Rechtsanwalts “Herr G.”: wenn die betroffenen Inhalte entfernt wurden, so wurden sie eben entfernt, gelöscht (und wie sonst man dies bezeichnen möchte!). Jedenfalls scheinen die Daten nicht mehr verfügbar zu sein – dauerhaft. Jedem Menschen bei einem (unter Umständen unbewussten) Rechtsverstoß gleichzeitig eine vermeintliche Böswilligkeit (”Verdacht auf mögliche Widerholung”, etc.) zu unterstellen ist – aus meiner Sicht – reine Schickane (!!!). Und ich wäre mit Sicherheit nicht der erste, der sich in dieser Richtung über bestehende Gesetze bzw. Rechtspraktiken geäußert hätte…
Trotzdem… viele Grüße aus KN, hQuadr.at
hQuadrat: Deinen Darlegungen ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen! Natürlich ist es schade, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, was damals abgelaufen ist. An meiner Reaktion ist eben auch erkennbar, was solche Dinge mit bzw. in einem “anrichten”. Allein technisch gesehen waren die Risiken in meinen Augen (bei über 3800 Artikeln) eben nicht mehr beherrschbar. Die Konsequenz war, dass ich alle Beiträge gelöscht habe.
Ärgerliche Sache. Aber Zähne zusammenbeißen und durch. Sich nicht verrennen. Strich drunter, fertig. Wichtig: keep smiling!
Fingerzeig
lass Dich nicht von geldgierigen Anwälten blenden!
Überlege mal selbst, was Du als mögliche Lizenzforderung für solch einen Urheberrechtsverstoß, wenn es denn wirklich einer gewesen sein sollte, für angemessen halten würdest. Mal angenommen, das wäre so in etwa der VG Bild Tarif von ein Euro fünfzig, wäre es da nicht vernpnftig, genau das dem Gericht mitzuteilen?
Bei einem Euro fünfzig kämen mögliche Abmahnkosten von etwa 50 Euro zustande. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält bei einfach gelagerten urheberrechtlichen Bagatellabmahnungen 50 bis 100 Euro Anwaltshonorar für angemessen. Vielleicht sieht das politisch besetzte Bundesverfassungsgericht das ja rein zufällig auch so wie die Justizministerin.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Kosten viel zu hoch angesetzt sind, und Du diese Frage dem Bundesverfassungsgericht formlos zur Überprüfung einer möglichen Verletzung deines Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung in Wort, Bild und Schrift durch einen viel zu hohen Streitwert vorlegen möchtest, dann muss Deine Beanstandung des Streitwertes in deiner Klageerwiderung stehen.
PS: Gemeinerweise vergisst der eigene Anwalt eines Beklagten diese Argumentation leicht, denn auch der Anwalt des Beklagten wird meist in Abhängigkeit vom Streitwert bezahlt. Wenn Du die Frage eines möglicherweise drastisch überzogenen Streitwertes geklärt haben willst, solltest Du deinem Anwalt erklären, dass Du möchtest, dass das Bestreiten des Streitwertes auch wirklich in der Replik steht.
Viel Glück!
PS:
Schau mal in das Interview mit Jony Eisenberg bei Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26214/1.html
“Das Problem ist vielmehr das Verhältnis von Schadenshöhe zu Anwaltshonorar. Das ist ganz oft bei den Bagatellverstößen hinterfragungswürdig. Die massiv hohe Streitwertfestsetzung durch die Gericht ist letztlich ein Fehler der Gerichte.”
Ein bisschen kennt Jony Eisenberg sich als Presseanwalt der taz schon aus.
Ich finde es trotzdem sehr schade, dass Du Deinen früheren Blog nun deshalb komplett (!) gelöscht hast… (von den kritisierten Inhalten spreche ich ja nun nicht, darüber kann ich nicht urteilen). Klar, die Risiken sind bei einer solchen Anzahl von Blogeinträgen kaum überschaubar, vor allem wenn man auch noch unberechtigte Abmahnungen befürchten muss, unter Umständen für Inhalte aus längst vergangenen Zeiten – und das stimmt mich (und sicher auch viele andere) nachdenklich. Wäre das dann nicht gleich einem Grab des “Blogs” im Allgemeinen? Je länger man einen Blog führt, desto mehr Beiträge werden es – klar. Irgendwann wird das gleiche Problem der Unüberschaubarkeit doch wieder da sein… (egal ob man sich sicher wiegt, keine fremde Rechte verletzt zu haben oder nicht). Ein Grundsätzliches Problem der “Speicherwirtschaft” – und noch verschärft eben im Internet und auf Blogs? Doch wo sollte dies hinführen? (Im Fall, dass man tatsächlich die Urheberrechte anderer verletzt hat, dürfte es ja klar sein.) Doch wie steht es mit dem eigenen “Werk”? Sollte es richtig sein, dass ein Abgemahnter gleich den “Schw…” einzuziehen und seine eigenen Rechte vernachläßigen soll, indem er alles andere (im konkreten Fall nicht betroffene) auch gleich mit-löscht?? Was für ein Triumph für die Herren Abmahner muss dies sein, wenn der Abgemahnte sein komplettes Werk (”Lebenswerk” wäre hier vielleicht übertrieben, aber zumindest ein Werk in welches man viele Stunden seines Lebens investiert hat) aufgibt?
In diesem Sinne – alles Gute! Lass Dir nicht alles von diesen Herren Juristen gefallen!!
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